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Zollnummer
Ab 1.7.2004 ist für Lieferungen nach Deutschland die Angabe der Zollnummer (siebenstellig) auf der deutschen Einfuhrdeklaration zwingend vorgeschrieben:
Um die Versandabwicklung nicht unnötig zu verlangsamen, ist es zu empfehlen, diese Nummer auf Ihrer Exportrechnung anzugeben. Bei Fehlen dieser Nummer muss der Zolldeklarant diese entweder bei Ihnen oder beim Empfänger nachfragen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Zollnummer ist eine neue Nummer und wird in naher Zukunft für alle EU-Länder eingeführt. Sie ist nicht identisch mit der Zolltarif-Nummer und es handelt sich auch nicht um die Steuernummer oder UST-ID-Nummer, welche beide im Zusammenhang mit sogenannten EU-Verzollungen verwendet werden. |
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