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VAR: Bewilligungspraxis verschärft

Auch wenn mittelfristig eine Ablösung der vereinfachten Ausfuhrregelung (VAR) angestrebt wird (s. dazu unseren Artikel im Newsletter 1/2004), kann dieses praktische Verfahren nach wie vor beantragt werden. Die Voraussetzungen allerdings wurden verschärft.

Galt bis vor kurzem noch das Kriterium des "regelmässigen" Sendungsaufkommens, so werden seit kurzem minimal 50 Sendungen pro Monat vorgeschrieben. Damit will die Oberzolldirektion bewirken, dass nicht mehr allzu viele neue Bewilligungen vergeben werden müssen für ein Verfahren, das irgendwann abgelöst werden soll. Für Exporteure, die dieses Kriterium erfüllen, empfehlen wir, das Begehren zu stellen. Bis das neue Verfahren eingeführt wird, kann es noch Jahre dauern, wo man davon profitieren kann.

Aus unserer täglichen Praxis können wir Ihnen aber mitteilen, dass die Oberzolldirektion diese Bewilligung nach wie vor erteilt, auch wenn die Antragsformulare vom Netz verschwunden sind...