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Weshalb eine Adressüberprüfung?
In der Schweiz wurde das «Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen» (Art. 946.231 des Embargogesetzes) im Jahr 2002 ins Leben gerufen und später die Verordnung 946.203 zu den «Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Osama bin Laden sowie der Gruppierung al-Qaida oder den Taliban». Basierend auf diesen Grundlagen sind auch Schweizer Unternehmen verpflichtet, innerbetriebliche Vorkehrungen zu treffen, dass Geschäftskontakte zu gesperrten Firmen und Personen weder aufgebaut noch unterhalten werden. Damit ist jede Firma betroffen und nicht mehr nur diejenigen, welche «sensible» Waren liefern. Die Pflicht zur Adressüberprüfung gibt es bereits seit mehreren Jahren, und wir hatten schon im Jahre 2006 im Kundenmagazin 1/2005 ausführlich darüber berichtet. Dieses Thema wurde in der Schweizer Industrie bisher aber kaum beachtet, sieht man einmal von den ganz grossen, weltweit tätigen, Unternehmen ab. Erst mit den allgemeinen Verschärfungen der Vorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr und mit dem AEO-Status ist es nun auch in der Schweiz aktuell. |
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