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Fine Compliance
Adress-SanktionslistenprüfungBasierend auf dem «Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen» (Art. 946.231 des Embargogesetzes) sind auch Schweizer Unternehmen seit 2002 verpflichtet, innerbetriebliche Vorkehrungen zu treffen, dass Geschäftskontakte zu gesperrten Firmen und Personen weder aufgebaut noch unterhalten werden. Der Gesetzgeber erwartet, dass durch «geeignete organisatorische Massnahmen» sichergestellt wird, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu den gelisteten Personen und Firmen nicht zustande kommen können. Solche sind in verschiedenen Listen vermerkt. Bei korrekter Umsetzung sind verschiedene Bereiche einer Firma davon betroffen, was eine Herausforderung darstellt. Hinzu kommt erschwerend, dass sich die Eintragungen in den Listen ständig ändern. FineCompliance deckt alle Listen ab, die für einen Schweizer Exporteur wichtig sind und bietet alle Funktionen an, um die Prüfung konform durchzuführen. Eine Prüfung kann entweder rein manuell erfolgen oder aber automatisiert als integrativer Bestandteil des vorgelagerten ERP-Systems. Die zweite Variante hat viele Vorteile in Bezug auf die Prüfungsqualität und die Schnelligkeit. Für unsere Lösungen ExpoWin, ECD@C sowie für SAP® ERP/GTS gibt es eine Integrationslöung. Die Lösung steht als ASP- oder Inhouse-Lösung zur Verfügung. Laden Sie hier den aktuellen Flyer herunter für weitere Details. |
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